top of page

AGB

Allgemeines

Gegenstand des Auftrages ist die Tätigkeit als Visagistin zum vertraglichen vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen der Visagistin und seinem Auftraggeber zu Stande.

Der Rechnungsbetrag ist nach der Rechnungstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

 

Hochzeitsstyling

 

Ein Hochzeitsstyling besteht in der Regel aus einem Probetermin bei mir Zuhause in Hinzenbach 4070, und am Tag der Hochzeit vor Ort. Um den Termin für das Brautstyling fix zu reservieren muss das Buchungsformular unterzeichnet retourniert werden. Beim Probetermin werden 50% der Buchungssumme eingehoben.

 

Fremd und Nebenkosten

 

Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes der Visagistin nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren ect.) zu tragen und je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder Anteilig an die Visagistin zu zahlen. Ansonsten ist die Visagistin nicht verpflichtet, ihre Tätigkeit in den vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist die Visagistin berechtigt, zusätzlich von ihr erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

 

Auftragsstornierungen und Ausfallhonorar

 

Die kostenfreie Stornierung von fix gebuchten Terminen ist nicht mehr möglich. Wird die Buchung storniert, gelten folgende Regeln:

14Tage vor Termin: 100%

21 Tage vor Termin: 75%

30 Tage vor Termin: 50%

beim unterschreiben eines Buchungsblatts ist der Termin fixiert, falls es eine Stornierung anfällt werden 30% das gesamt Betrages in Rechung gestellt. 

 

Die Visagistin ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen -  auch während einer laufenden Produktion -  falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht werden.

In diesen Fällen sind Ausfallhonorare in Höhe von 100% aller effektiven und belegbaren Kosten sowie die bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten Leistungen, als auch 50% aller im Auftrag vereinbarten Honorare der Visagistin zu entrichten. 

Im Krankheitsfall der Visagistin ist diese bemüht einen adäquaten Ersatz zu finden, bzw. Kontaktdaten von weiteren Stylisten an den Kunden zu übergeben.

Eine Garantie, dass diese den Kunden annehmen, kann jedoch nicht gegeben werden.

 

Verwendung von Bildmaterial

Die Visagistin ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung seiner Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d.h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch die Visagistin einverstanden ist/sind.

bottom of page